„Tanzlustbarkeiten und ähnliche Unternehmen, die in geschlossenen Räumen stattfinden, dürfen nur noch unter 2G-Bedingungen für den Publikumsverkehr geöffnet werden.“
(seit 10. Oktober 2021 in Berlin gültig)
Da hätte ich doch mal wieder Lust das Tanzbein bei einer Lustbarkeit zu schwingen!
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1132763.php
Ina Weisse
Ich auch Gaga, ich auch