Kleine Freuden meiner Beschäftigung mit Bestattung und Nachlass: nie vorher vernommene Wörter aus dem Erbrecht kennenlernen:
„URKUNDENUNTERDRÜCKUNG“ u. „KRAFTLOSERKLÄRUNG“.
UND: Pflegekräfte im Pflegeheim dürfen nicht von Heimbewohnern erben. Interessant.