Kleine Freuden meiner Beschäftigung mit Bestattung und Nachlass: nie vorher vernommene Wörter aus dem Erbrecht kennenlernen:

„URKUNDENUNTERDRÜCKUNG“ u. „KRAFTLOSERKLÄRUNG“.

UND: Pflegekräfte im Pflegeheim dürfen nicht von Heimbewohnern erben. Interessant.

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