Endlich.
Land Berlin führt Verordnung über Genehmigungsvorbehalt zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in sozialen Erhaltungsgebieten ein
Pressemitteilung vom 03.03.2015
Aus der Sitzung des Senats am 3. März 2015:
Das Land Berlin hat die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Bezirke künftig in den Erhaltungsgebieten entscheiden können, ob die Umwandlung von Mietwohnungen in Wohnungseigentum genehmigungsfähig ist oder nicht. Der Senat hat dazu – wie bereits in der Senatsklausur vereinbart – die von Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Andreas Geisel vorgelegte Verordnung über einen Genehmigungsvorbehalt für die Begründung von Wohneigentum oder Teileigentum in Erhaltungsgebieten (Umwandlungsverordnung) erlassen.
Senator Geisel: „Wir wollen lebendige und sozial durchmischte Kieze in Berlin. Jeder sollte die Möglichkeit haben, in allen Teilen der Stadt wohnen zu können. Mit der Umwandlungsverordnung schützen wir Mieterinnen und Mieter in besonders gefährdeten Gebieten vor Verdrängung.”
Mit dem Genehmigungsvorbehalt zur Umwandlung in den sozialen Erhaltungsgebieten kommt ein weiteres wichtiges städtebauliches und wohnungspolitisches Instrument zur Anwendung, denn in den letzten Jahren gab es in Berlin eine deutliche Steigerung der Umwandlungen, mit überproportionalem Anteil in sozialen Erhaltungsgebieten.
Mit der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen geht häufig eine Entmietung der Häuser einher mit anschließender teurer Modernisierung. Damit wird der Ausstattungsstandard der Wohnungen oft auf ein überdurchschnittliches Niveau angehoben. In den meisten Fällen werden umgewandelte Wohnungen weiterhin als Mietwohnungen angeboten und nicht von den Erwerbern selbst genutzt. Die Mieten dieser Wohnungen liegen deutlich höher als bei nicht umgewandelten Wohnungen. Die Umwandlung führt damit zur Veränderung der bisherigen Gebietsbevölkerung.
Die Umwandlungsverordnung wird die Ziele in den sozialen Erhaltungsgebieten wirksam unterstützen. In den momentan mit Rechtsverordnung durch die Bezirke ausgewiesenen 21 sozialen Erhaltungsgebieten leben rund 300.000 Berlinerinnen und Berliner. Künftig wird von den Bezirken auf der Grundlage des § 172 des Baugesetzbuches, einem Bundesgesetz, geprüft, ob die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum genehmigt werden kann. Wenn sich der Eigentümer verpflichtet, innerhalb von sieben Jahren nur an die Mieter zu veräußern, kann die Umwandlung genehmigt werden.
Danke für diese Information. Beruhigend, auch für mich! (als derzeit nur Zweitwohnsitzler. Trotzdem.)
Leider nur gibt es bislang in meiner Ecke kein ausgewiesenes „Milieuschutzgebiet“, seit 2012 wird zäh daran gebastelt. Mitte ist absolutes Schlusslicht, was das angeht…
http://potseblog.de/2014/08/04/milieuschutz-in-berlin-mitte-eine-geduldsprobe/
Und wenn sich ein Eigentümer schon während der langjährigen Diskussionsphase der Umwandlungsverordnung ein Aufteilungsrecht gesichert hat, bei mir nicht unwahrscheinlich, profitieren nur ein paar andere Straßenzüge in ausgewählten Ecken Berlins, aber auch das sei ihnen gegönnt. Selbst wenn ich nichts davon habe, begrüße ich jeden Schritt in diese Richtung. Vielleicht wird jetzt ja der Kauf meiner Wohnung plötzlich attraktiver, auch zu dem irrwitzig hohen Preis, weil eine Begrenzung der kaufbaren Objekte droht. Ich werde mein dickes Fell weiter pflegen. Und noch weiter wachsen lassen.
Im Übrigen stört mich der Begriff „Milieuschutz“. Das klingt so nach Rotlichtmilieuschutz, als ginge es darum, almosen- und gönnerhaft zwielichtige Existenzformen zu tolerieren. Es geht darum, bei Durchschnittseinkommen eine lebenswerte Existenz in der Innenstadt zu ermöglichen, ohne zu einem für-vierstellige-Miete-arbeiten-/SchaffeschaffeHäuslebaue-(„Eigetumswohnung- kaufe“- )-BausparvertragundVermögenssteigerungs-Lebenskonzept genötigt zu werden.
1994 wurde meine Wohnung in Neukölln von Scientology in Eigentum umgewandelt. Ende des Jahres war ich dann raus, nachdem beim Dachausbau der Regen den Weg bis in den 3. Stock fand. Die im 4. konnten schwimmen … Es gab den Schutz vor Eigenbedarfskündigung / Entmietung, aber der neue Besitzer lächelte nur müde und sprach was von Modernisierung und Umlage auf die Miete … Nun wird nicht jeder Bezirk die Umwandlungsverordnung sehr engagiert nutzen, eher ist davon auszugehen, daß in bestimmten Stadtbezirken das Ausweisen von Schutzgebieten sich sehr verlangsamen wird. Und dann sind da ja noch die Olmpischen Spiele – sollten die wirklich hierher vergeben werden, dann bekommen wir Londoner Verhältnisse.
(hat sich ja nun erledigt)