„Wenn wir über einen Todesfall informiert werden, setzen wir uns mit den Angehörigen des Verstorbenen in Verbindung. (…) Bei Horn- häuten besteht der Vorteil, daß sie noch bis zu 76 Stunden nach dem Tod entfernt werden können. (…) Oft ist für eine positive Zusage entscheidend, daß mit einer Organspende einem Lebenden geholfen werden kann. (…) Wenn sich die Hinterbliebenen positiv entscheiden, werden die Spenderorgane entfernt und in die Hornhautbank gebracht. Der Transport erfolgt in kleinen Plastikgefäßen. Dem Verstorbenen werden Glasprothesen eingesetzt. Sie unterscheiden sich äußerlich kaum von den natürlichen Augen und haben auch die gleiche Farbe.“

werden die spenderorgane entfernt.

2 Antworten auf „18. januar 2007

  1. Sehr gut, Sie sind gleich zur Tat geschritten, da sollte ich mir morgen gleich ein Beispiel daran nehmen. Vielen Dank auch für die vielen nützlichen Infos.

  2. auch wichtig, frau arboretum: nach möglichkeit nicht in österreich im spital sterben! in österreich sind obduktionen bei tod im spital obligatorisch. wird da jedenfalls behauptet.

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